Baumkontrolle – Überprüfung der Verkehrsicherheit
Zeitraum: Winterkontrolle: November bis März, Sommerkontrolle: Juni und Juli
Jeder Baumbesitzer, ob privat oder öffentlich, ist nach § 823 (1) BGB für seine Bäume verantwortlich und verkehrsicherungspflichtig. Kann der Baumbesitzen im Falle eines Sach- […]