Baumkontrolle / Baumkataster / Baumgutachten

Fachkundig kontrollieren, begutachten und dokumentieren

Baumkontrolle

Bäume spenden uns lebensnotwendigen Sauerstoff, bereichern unsere Städte und Gärten und haben einen positiven Einfluss auf unser globales und innerstädtisches Klima. Durch jeden Baum besteht auch eine mögliche Gefahr für sein Umfeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deshalb in mehreren Rechtsprechungen auf Grundlage des § 823 (1) BGB festgelegt, dass jeder Baumbesitzer, ob privat oder öffentlich, für seine Bäume verantwortlich ist. Durch regelmäßige Baumkontrollen soll dieser Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden. (vergl. Deutsche Akademie für Sachverständige Grün – BGH-Urteile zur Baumkontrolle)
Als von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) zertifizierter Baumkontrolleur verfüge ich für die Baumkontrolle über ein gutes Fachwissen.

Mögliche Anzeichen für eine notwendige Kontrolle sind:

Sichtbarer Totholzanteil
Ausbruch von Ästen/Kronenteilen
Blattverfärbungen
Spitzendürre und vertrocknete Blätter
Pilze am Stamm, im Wurzel- oder Kronenbereich
Risse am Stamm oder Ästen
Bauarbeiten im Baumumfeld
Baumkontrolle erfolgt nicht regelmäßig

Bei der Baumkontrolle wird ein Baum visuell ohne technische Hilfsmittel vom Boden aus untersucht. Hierdurch wird der Zustand des Baumes festgestellt. Verkehrsgefährdende Schäden und Fehlentwicklungen, die sich zu einer Verkehrsgefährdung entwickeln, können rechtzeitig erkannt und vermieden werden.
Erfahrungsgemäß spart die rechtzeitige Erkennung und Beseitigung mehr Geld als regelmäßige Baumkontrollen kosten.
Einige Städte und Kommunen übernehmen die Kosten für ein Baumkontrollgutachten.

Unser Ziel ist die gesunde Entwicklung und nachhaltig lange Erhaltung von Bäumen. Kontrollen werden nach dem aktuellen Stand der Technik, der ZTV-Baumkontrollrichtlinie, durchgeführt.

Lesen Sie mehr in unserem Fachbericht oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Ausschreibung und Überwachung

Für die Ausschreibung von Baumpflegemaßnahmen können von uns Leistungsverzeichnisse erstellt werden. Diese enthalten die genaue Beschreibung der erforderlichen Baumpflegemaßnahmen und erforderliche Richtlinien zur fachgerechten Umsetzung, wie die ZTV-Baumpflege. Die Leistungsverzeichnisse dienen ebenfalls der Einholung von vergleichbaren Angeboten.
Auf Wunsch überwachen und kontrollieren wir die Baumpflegemaßnahmen. Dieses ist bei größeren Projekten oder besonders erhaltenswerten Bäumen sinnvoll.

Baumkataster

Bei größeren Baumbeständen und regelmäßigen Kontrollen ist das Baumkataster für die Verwaltung und die Beurteilung von Bäumen unumgänglich. Hier werden alle relevanten Daten zur Identifizierung und des Baumzustandes festgehalten. Die einzelnen Kontrollen mit Ihren Ergebnissen sind hier protokolliert. Je mehr Kontrollen protokolliert sind, desto besser sind Veränderungen am Baum und seiner Vitalität einschätzbar.Bei uns werden die Baumkataster digital geführt und Bäume per GPS erfasst. Eine Markierung am Baum ist nicht mehr erforderlich.

Baumschutz bei Bauarbeiten

Bei Bauarbeiten, ob ober- oder unterirdisch, kann es zu Konflikten mit vorhanden Bäumen kommen. Die oberirdischen Baumteile werden häufig noch geschützt. An den Schutz des Wurzelbereiches wird kaum gedacht. Wurzeln werden gekappt, der Wurzelbereich wird durch Befahren und Lagerflächen verdichtet, Boden wird auf- und abgetragen. Die Schäden kann der Laie oftmals erst Jahre nach den Bauarbeiten erkennen.

Wir erstellen Konzepte für den Baumschutz bei Baumaßnahmen und überwachen deren fachgerechte Umsetzung, damit Ihren Bäumen bei Baumaßnahmen nichts passiert.

Schadens- und Gehölzwertermittlung

Ist ein Schaden oder Teilschaden an einem Baum (Krone, Äste, Stamm, Wurzelbereich) durch Bauarbeiten, einen Verkehrunfall oder durch andere Umstände entstanden, gilt es die Schadenshöhe zu ermitteln. Bei Teilschäden ist es sinnvoll kurzfristig geeigenete Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, um den geschädigten Baum bestmöglich bei der Wundheilung zu unterstützen und Folgeschäden eingrenzen zu können.

Bei Grundstücksverkäufen oder Enteignungen kann es erforderlich sein, den Wert von Bäumen oder ganzen Anpflanzungen zu ermitteln. Insbesondere durch große und erhaltenswerte Bäumen kann der Wertanteil an dem Grundstück nicht unerheblich sein.

Die Berechnung erfolgt über die Methode Koch. Diese Methode ist 1975 erstmals durch den BGH anerkannt worden. Seitdem wurde sie immer wieder durch verschiedene Landesgerichte und den BGH als richtige Methode für die Ermittlung von Gehölzwerten und Gehölzschäden bestätigt.