Honorar für Planungs- und Beratungsleistungen
Planung bietet zahlreiche Vorteile
Eine eindeutige Ausschreibung der erforderlichen Leistungen führt zu einem günstigeren Angebot, da die ausführenden Betriebe kostengezielter kalkulieren können.
In der Ausführung schafft ein detailierter Plan Sicherheit, beim Auftraggeber sowie beim Auftragnehmer.
Während des kompletten Bauablaufes achte ich auf eine mängelfreie Ausführung unter Beachtung gültiger Normen und Richtlinien. Die Einhaltung von Terminen ist dabei selbstverständlich.
Durch diese vielen Vorteile macht sich das Honorar für die Planungs- und Beratungsleistungen schnell bezahlt.
Unabhängig von der Bausumme, die Sie investieren möchten, erstellen wir für Sie auch ein pauschaliertes und für Sie kostenloses Honorarangebot.
Was ist die HOAI?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine verbindliche Verordnung des Bundes und gilt deutschlandweit. Sie regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren mit dem Ziel die Qualität von Planungsleistungen im Interesse der Bauherren durch ein auskömmliches Preisniveau zu sichern.
Die HOAI gliedert die Gesamtleistung von Architekten und Ingenieuren in 9 verschiedene Leistungsphasen.
Jeder Leistungsphase wird dabei ein Teilhonorar des Gesamthonorars zugeordnet.
Es müssen nicht immer alle Leistungsphasen beauftragt werden
Bei der Beauftragung aller Leistungsphasen wird das gesamte Honorar fällig. Bei vielen Bauvorhaben werden nur Teilleistungen benötigt, z.B. nur ein Entwurf mit Leistungsverzeichnis oder ein Bepflanzungsplan.
Ich berate Sie gerne zu den erforderlichen Planungsleistungen.