Umweltbaubegleitung
Fachkundig beraten, begleiten und überwachen
Die Umweltbaubegleitung (kurz: UBB) ist ein Instrument, das die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen bei Bauvorhaben sicherstellen soll. Sie wird vom Bauherrn, Vorhabensträger, einer Baufirma oder einem Generalunternehmer beauftragt und hat die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und zu koordinieren. Die UBB beginnt bereits in der Planungsphase und begleitet das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung. In dieser Zeit überwacht die UBB die Einhaltung der umweltbezogenen Auflagen und nimmt bei Bedarf Einfluss auf den Bauablauf. Sie berät die Bauverantwortlichen und die Bauausführenden zu umweltrelevanten Fragestellungen und unterstützt sie bei der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen.
Die frühzeitige Beteiligung in der Planungsphase ist besonders wichtig, um Umweltschäden bereits im Planungsprozess wirksam vermeiden und Auswirkungen auf den Bauablauf direkt berücksichtigen zu können.
Für spezielle Fachaufgaben werden zusätzlich Fachgutachter eingesetzt.
Die UBB hat grundsätzlich unabhängig zu arbeiten. Daher darf die Bauleitung oder die Bauüberwachung die Umweltbaubegleitung nicht mit durchführen.
Die Aufgaben der Umweltbaubegleitung sind vielfältig und umfassen unter anderem:
Die Umweltbaubegleitung ist eine wichtige Maßnahme, um die Umwelt bei Bauvorhaben zu schützen. Sie trägt dazu bei, dass die Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden und dass keine Schäden an der Natur entstehen oder diese bestmöglich auf ein verträgliches Maß reduziert werden.
Die Umweltbaubegleitung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in der Baubranche. Sie trägt dazu bei, dass Bauvorhaben umweltverträglicher werden und dass die Umwelt langfristig geschützt wird.
Als fachkundige UBB biete ich Ihnen die Leistungen der Umweltbaubegleitung an.
Wann ist eine UBB erforderlich?
Die UBB ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in vielen Fällen erforderlich zum Beispiel:
• bei Bauvorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt,
• bei Bauvorhaben in Schutzgebieten,
• bei Betroffenheit von Schutzgebieten nach dem Natur- oder Wasserrecht,
• wenn ein besonderer Schutz der Umweltgüter (Boden, Wasser, Klima, Luft) erforderlich ist,
• wenn ein Schutz der Umgebung erforderlich ist (Lärm, Erschütterungen),
• wenn FFH- oder Vogelschutzgebiete betroffen sind,
• wenn besonders und streng geschützte Arten nach dem Naturschutzrecht vorkommen,
• wenn geschützte Biotope und Lebensräume betroffen sind,
• wenn Genehmigungsauflagen den Einsatz einer UBB erfordern,
• bei Baumaßnahmen mit einer Gesamtfläche von mehr als 10.000 m².
Vorteile für den Bauherren / Vorhabensträger / Unternehmer